BRASILIEN

IMMOBILIEN - FAZENDAS
Immobilien-Fazendas
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Anleitung zum Immobilienkauf in Brasilien

Der Kauf einer Immobilie in Brasilien in 3 Phasen

Anleitung zum Kauf einer Immobilie die aus 3 Phasen besteht.

Phase 1
Sind sich nach der Besichtigung Käufer und Verkäufer einig geworden wird ein Termin zur Abgabe der Kaufabsichtserklärung abgestimmt.

Phase 2
Die Kaufabsichtserklärung (Promessa de compra e venda) dient dazu das der Verkäufer die Sicherheit( 10% Anzahlung) hat das der Käufer kauft und der Käufer weiß das die Immobilie nicht andersweitig verkauft wird bzw. nicht mehr auf den Immobilienmarkt angeboten wird.

In der Kaufsabsichtserklärung stehen Namen, Adresse, Familienstand, Beruf, Steuernummer von Verkäufer und Käufer sowie die Adresse und Beschreibung der Immobilie und Höhe des Gesamtkaufpreis und der Wert der 10% Anzahlung.

Auch sollte schon ein Nachweis vorliegen das der Verkäufer auch der Eigentümer der Immobilie ist.

Die Anzahlung von 10% bei der Kaufabsichtserklärung ist in Brasilien Gesetzlich geregelt.
Sollte der Käufer von seiner Kaufabsicht zurück treten ist die Anzahlung weg.
Sollte der Verkäufer von seiner Verkaufsabsicht zurück treten muss er dem Käufer die Anzahlung doppelt zurück zahlen.

Nach Unterschrift sollten die Beteiligten Parteien noch zum Notar gehen damit eine Beglaubigung der Unterschriften gemacht wird.

Phase 3
Nachdem die Anzahlung getätigt und Quittiert wurde dauert es ca. 1 bis 2 Wochen bis ein Notartermin abgestimmt werden kann um den Kaufvertrag
(Escritura publica de compra e venda) zu unterschreiben.

Der Verkäufer muss eine vielzahl von aktuellen Dokumenten beibringen ( zbsp ob Verkäufer oder die Immobilien Steuerschulden haben, ob Verkäufer oder die Immobilie in Gerichtsverfahren involviert sind, Nachweiss das Gebühren bezahlt wurden etc. etc.) .

Sind alle Unterlagen vorhanden werden die vom Makler ( ist gesetzlich Verpflichtet diese auf Richtig und Vollständigkeit zu überprüfen) geprüft.
Sollte alles ok sein wird ein Notartermin vereinbart. Der Notar überprüft die Unterlagen auf die Vollständigkeit gemäß Gesetzlicher Anforderung sowie ob in den Dokumenten irgendwelche Einträge stehen ( zbsp Steuerschulden, Sperrvermerke) die einen Immobilienverkauf verbieten.

Bei Unterschrift Kaufvertrag wird die Schlüsselübergabe und Restzahlung vom Kaufpreis vollzogen.


P.S
Um in Brasilien geschäfsfähig zu sein muss eine Steuernummer vom Finanzamt ( Receita Fazenda) vorliegen, die sogenannte CPF (cadastro de pessoa fisica).
Diese kann man bei den Banken Banco do Brasil oder Caixa Economica Federal unter Vorlage des Reispass beantragen oder direkt auf der Webseite
der Receita Fazenda. Nach ca. 3 bis 4 Werktagen kann diese auf der Webseite vom Finanzamt ( Receita Federal) ausgedruckt werden.
Auch besteht die Möglichkeit die CPF über das Brasilianische Konsulat im jeweiligen Heimatland zu beantragen.


Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung dürfen und können kein Bankkonto in Brasilien eröffnen. Deshalb sollte man im Voraus planen wie zbsp die Anzahlung bei der Kaufabsichtserklärung gezahlt wird.

Die Gesetzesvorlage RN 36/2018 sagt aus, das Ausländer ein Anrecht zur Aufenthaltserlaubnis haben sofern im Norden von Brasilien eine Immobilien von gleich oder mehr von BRL 700.000,00 und im Süden eine Immobilie von gleich oder mehr BRL 1.000.000,00 erworben wird.

Auf Anfrage führen wie den kompletten Service von Beantragung bis zum Erhalt der Aufenthaltsbewilligung durch.
InvestmentConsultingBrasil LTDA
CNPJ 17.068.133/0001-00
E-Mail:  info@fazendaseimoveis.com
+55 21 98230 9371
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